Unterschiede zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung bestellt das Unternehmen bei einer Zeitarbeitsfirma Arbeiter, keine Werkstücke und bezahlt deren Arbeitszeit, nicht den Erfolg.

Dem Auftraggeber kommt es hierbei also auf die Herstellung eines Werkes an. Dabei muss es sich nicht um ein Werkstück im wörtlichen Sinne handeln. Es reicht aus, dass er am Ende der Tätigkeit ein bestimmtes Ergebnis erhält.

Als Beispiel:
Sie beauftragen die Logistik und Aktiv GmbH zur Verpackung Ihrer Produkte in Kartonagen. In diesem Fall zählt die fertig verpackte Ware als Werk.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Weisungsbefugnis. Leiharbeiter gehören zum Betrieb des Kunden und sind somit an dessen Weisungen gebunden; Arbeiter mit Werkvertrag nicht. Hier muss zuvor Rücksprache mit der Logistik und Aktiv GmbH gehalten werden.